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    Gründung, Kosten & Finanzierung

    Was eine Transfergesellschaft kostet, wie sie finanziert wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

    Wenige Tage

    Die Einrichtung dauert nur wenige Tage – die Transfergesellschaft muss weder eingetragen noch genehmigt werden.

    ≥ 6 MA oder 5 %

    Mindestens sechs Arbeitnehmer oder 5 % der Belegschaft müssen von der Restrukturierung betroffen sein.

    AZAV-zertifiziert

    KARENT ist akkreditierter Träger und beantragt die Förderung durch die Agentur für Arbeit.

    Was ist eine Transfergesellschaft?

    Eine Transfergesellschaft bietet Mitarbeiter:innen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, einen befristeten Arbeitsvertrag an. Die Mitarbeiter:innen scheiden beim alten Arbeitgeber aus und werden rechtlich Mitarbeiter:innen des Trägers – sie arbeiten jedoch nicht, sondern befinden sich in Kurzarbeit Null. Der Träger zahlt Transferkurzarbeitergeld und stockt es i. d. R. auf 80–90 % des letzten Nettogehaltes auf. Vereinfacht gilt: jede Restrukturierung, die einen Sozialplan oder eine Massenentlassungsanzeige erfordert, erfüllt i. d. R. auch die Voraussetzungen für eine Transfergesellschaft.

    Faustformel

    Eine typische Transfergesellschaft kostet den Arbeitgeber pro Monat Laufzeit etwa halb so viel wie ein Monat regulärer Beschäftigung.

    Kostenstruktur im Detail

    Die Kosten setzen sich aus Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter:innen einerseits und Kosten des Trägers für Qualifizierung, Verwaltung und Vermittlung andererseits zusammen. Die Agentur für Arbeit trägt über das Transferkurzarbeitergeld einen Großteil der Lohnkosten.

    Sozialplan & Dreiseitiger Vertrag

    Klarheit über Kosten und Finanzierung ist Voraussetzung für einen guten Sozialplan – Details zur Vertragsgestaltung finden Sie auf der weiterführenden Seite.

    Zum Transfer-Sozialplan →
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    Ablauf einer Transfergesellschaft
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    Transfer-Sozialplan & Dreiseitiger Vertrag

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