Ablauf einer Transfergesellschaft
Die sieben Phasen einer KARENT Transfergesellschaft – transparent erklärt für Mitarbeiter:innen, Betriebsräte und HR.
Sobald Betriebsrat und Arbeitgeber sich über die Details der Transfergesellschaft und des Sozialplanes einig sind, kann mit der Durchführung begonnen werden. Wichtig ist uns, dass alle Mitarbeiter:innen von Beginn an gut beraten und betreut werden. Wir führen Informationsveranstaltungen im Betrieb durch und bieten – wo sinnvoll – eine Sprechstunde zu den Inhalten des Dreiseitigen Vertrages sowie eine Beratungshotline an.
Mitarbeiter:innen, denen der Übertritt in eine Transfergesellschaft angeboten wird, sind häufig unsicher, ob sie das Angebot annehmen sollen. Gerade die sogenannten „Dreiseitigen Verträge" sind aufgrund der Gesetzeslage komplex und erklärungsbedürftig.
Ganz zu Anfang einer Transfergesellschaft stehen daher immer eine Informationsveranstaltung und eine Sprechstunde im Betrieb. Unsere Experten stellen KARENT vor und erläutern, was eine Transfergesellschaft für den Einzelnen bedeutet. Wir nehmen uns Zeit, bis alle Fragen beantwortet sind.
In den folgenden Tagen erhalten die Mitarbeiter:innen ihre individuellen Angebote in Form eines Dreiseitigen Vertrages. Für Rückfragen steht die Personalabteilung oder ein Experte von KARENT im Rahmen einer Sprechstunde zur Verfügung.
„Hallo Frau Biema, wir hatten gestern Sitzung im Betriebsrat. Alle sind mit den Fortschritten sehr zufrieden. Auch aus dem Kollegenkreis kam nur positive Rückmeldung. Ganz herzlichen Dank!“
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