Transferagentur
Die Kombination aus gefördertem Outplacement nach §110 SGB III und anschließender Transfergesellschaft – maximale Förderung, minimale Kosten.
Gruppenoutplacement und Transfergesellschaft kombiniert
Dieses Modell bietet sich insbesondere dann an, wenn die Freisetzung der Mitarbeiter:innen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll und für die Mitarbeiter:innen bis zu diesem Zeitpunkt auch Arbeit vorhanden ist. Beispiele für solche Fälle sind Werksverlagerungen und/oder Betriebsschließungen mit längerem Planungsvorlauf.
Nach der Einigung auf einen Sozialplan und einer Betriebsversammlung richten wir im Betrieb eine Bewerberzentrale ein, suchen nach freien Stellen und unterstützen die Mitarbeiter:innen im Bewerbungsprozess.
Zielsetzung ist, dass ein möglichst großer Teil der Mitarbeiter:innen zum Zeitpunkt der Betriebsschließung zu einem neuen Arbeitgeber wechseln kann.
Denjenigen Mitarbeiter:innen, die bis dahin keine neue Position gefunden haben, wird der Wechsel in eine Transfergesellschaft angeboten.
Für die Mitarbeiter:innen hat die Transferagentur den Vorteil, dass die Chancen, eine neue Stelle aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zu finden, deutlich besser sind und ein großer Teil gar nicht erst in die Transfergesellschaft wechselt.
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